Lübeck verlängert Frist für Erbbaurechts-Käufe bis Ende 2026
Frist für Erbbaurechtsgrundstücke
Lübeck verschiebt Frist für Erbbaurechtsgrundstücke bis 2026 – Kaufoption für Erbbauberechtigte vom 1. Januar bis 31. Dezember
20. November 2025
Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft, Immobilien
Lübeck erleichtert Bewohnern den Kauf des Grundstücks unter ihrem Erbbaurecht. Der Stadtrat hat die bisherige 15-jährige Wartefrist vorübergehend ausgesetzt – damit sind Käufe im gesamten Jahr 2026 möglich. Interessierte können das Verfahren ab sofort über ein Online-Formular auf der städtischen Website einleiten.
Die neuen Regelungen gelten sowohl für aktuelle als auch für künftige Erbbauberechtigte. Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 haben Berechtigte die Möglichkeit, ihr gepachtetes Grundstück zu erwerben. Die Preise orientieren sich an der Bodenrichtwertkarte 2026, um Fairness und Transparenz zu gewährleisten.
Durch den Wegfall der Wartefrist erhalten mehr Lübecker die Chance, 2026 Eigentümer ihres Grundstücks zu werden. Die Kaufpreise basieren auf den aktuellen Bodenrichtwerten, und Anträge müssen innerhalb des Jahres eingereicht werden. Die Stadt bietet auf ihrer Website umfassende Informationen sowie Kontaktdaten für Beratung und Unterstützung während des Prozesses an.