Mainz verliert bis 2027 über 1.600 Sozialwohnungen an den freien Markt
Hans-Werner HövelMainz verliert bis 2027 über 1.600 Sozialwohnungen an den freien Markt
Mietpreisbindungen für Hunderte geförderter Wohnungen in Mainz laufen in den nächsten zwei Jahren aus
Bis Ende 2027 verlieren insgesamt 1.634 Wohnungen in Mainz ihre Mietpreisbindungen und wechseln zu marktüblichen Mieten. Die Stadtverwaltung hat kaum Möglichkeiten, einzugreifen – Mieter sind auf Informationen ihrer Vermieter angewiesen.
Die erste Welle der Änderungen steht bereits Ende 2026 an: Dann fallen 98 Wohnungen in Stadtteilen wie Neustadt und Weisenau aus der Mietpreisbremse. Deutlich größer wird der Umbruch 2027, wenn allein in diesem Jahr 866 Wohnungen ihre Preisobergrenzen verlieren. Weitere 768 Wohnungen – vor allem in Finthen, Weisenau, Gonsenheim und Mombach – folgen bis zum Jahresende 2027.
Vermieter können die Mieten anschließend innerhalb der gesetzlichen Grenzen anpassen. Die Stadt darf weder Obergrenzen festlegen noch Benachrichtigungen verlangen, da die Informationspflicht allein bei den Wohnungsanbietern liegt.
Um die Folgen abzumildern, hat das städtische Wohnungsförderungsamt Gespräche mit mindestens einem großen Vermieter aufgenommen. Weitere Verhandlungen zielen darauf ab, Anbieter zu überzeugen, die Wohnungen weiterhin im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus zu belassen. Eine Möglichkeit wäre die freiwillige Teilnahme an Landesförderprogrammen, etwa durch den Erwerb von Belegungsrechten oder die Beantragung von Modernisierungsmitteln. Viele große Wohnungsunternehmen in Mainz kennen diese Optionen bereits.
Doch wichtige Details bleiben unklar. Es gibt keine öffentlichen Daten dazu, wie viele der 866 geförderten Wohnungen derzeit unter die Mietpreisbremse oder ähnliche Regelungen fallen. Auch ihre genaue Verteilung in der Stadt ist unbekannt.
Sobald die Mietpreisbindungen entfallen, müssen die Mieter in 1.634 Wohnungen mit marktüblichen Mieten rechnen. Vermieter dürfen die Mieten erhöhen – solange sie sich im rechtlichen Rahmen bewegen. Die Bemühungen der Stadt, verlängerte Schutzmaßnahmen auszuhandeln, hängen von der Kooperationsbereitschaft der Wohnungsanbieter und der Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel ab. Für die Betroffenen gibt es jedoch keine Garantien.






