24 January 2026, 02:38

Mehr Familien profitieren vom erweiterten Steuerfreibetrag für Pflegepersonen ab Pflegegrad 2

Ein altes deutsches Aktienzertifikat mit einem grünen Rand und der Inschrift "Fünftausend Mark"

Mehr Familien profitieren vom erweiterten Steuerfreibetrag für Pflegepersonen ab Pflegegrad 2

Deutschland hat den Steuerfreibetrag für Pflegepersonen ausgeweitet, um mehr Familien zu unterstützen, die schwer pflegebedürftige Angehörige betreuen. Seit 2021 kommt die Leistung nun auch denen zugute, die Personen mit Pflegegrad 2 oder höher versorgen. Die Neuregelung soll die finanzielle Belastung von unbezahlt tätigen Pflegekräften verringern, die zu Hause unverzichtbare Unterstützung leisten.

Bisher war der Freibetrag nur für die Pflegegrade 4 und 5 verfügbar. Nun gilt er für die Pflegegrade 2, 3, 4 und 5, wobei höhere Pflegegrade eine stärkere steuerliche Entlastung erhalten. Die jährlichen Freibeträge reichen von 600 Euro für Pflegegrad 2 bis zu 1.800 Euro für Pflegegrad 5.

Voraussetzung für den Anspruch ist, dass die gepflegte Person eine offizielle Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erhalten hat. Pflegepersonen müssen mindestens zehn Stunden pro Woche unentgeltlich pflegen – oder 20 Stunden, wenn sich die Betreuung auf mehrere Personen verteilt. Zudem müssen sie mit der gepflegten Person in einem Haushalt leben oder in der Nähe wohnen und dürfen keine Zahlungen erhalten, die den Freibetrag übersteigen. Die Steuervergünstigung mindert das zu versteuernde Einkommen und senkt so die Gesamtsteuerlast. Ändert sich der Pflegegrad im Laufe des Jahres, richtet sich der Freibetrag nach dem höchsten gültigen Grad. Auch Angehörige von Menschen mit dem Merkzeichen "H" (hilflos) im Schwerbehindertenausweis können die Entlastung beantragen. Pflegegrad 1 bleibt von diesem Freibetrag ausgenommen. Allerdings können Pflegekräfte auf dieser Stufe weiterhin andere finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen, etwa Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegeversicherung.

Der ausgeweitete Steuerfreibetrag für Pflegepersonen bietet eine breitere finanzielle Entlastung für unbezahlt tätige Angehörige. Durch die Verringerung des zu versteuernden Einkommens hilft er, die Kosten für die Betreuung schwer pflegebedürftiger Familienmitglieder auszugleichen. Ab Pflegegrad 2 können nun mehr Familien die dringend benötigte Unterstützung erhalten.