Neue EU-Regel: Ab 19. Juni gilt der verpflichtende Kündigungsbutton für Online-Verträge
Hildegund LachmannNeue EU-Regel: Ab 19. Juni gilt der verpflichtende Kündigungsbutton für Online-Verträge
Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Richtlinie die Art und Weise, wie Verbraucher in Deutschland Online-Verträge kündigen. Händler und Dienstleister müssen dann auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Kündigungsbutton“ anzeigen. Dies betrifft Waren, Online-Dienste sowie digital abgeschlossene Finanz- oder Versicherungsverträge.
Der Button muss leicht auffindbar und klar beschriftet sein, etwa mit „Vertrag kündigen“. Nach dem Anklicken müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – beispielsweise per E-Mail – erhalten.
Der Kündigungsvorgang darf nicht komplizierter sein als der ursprüngliche Vertragsabschluss. Die neue Regelung berührt nicht das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht, das nach Vertragsabschluss oder Warenerhalt beginnt.
Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, deren Umsetzung jedoch vom nationalen Recht abhängt. Deutschland hat sie bereits in nationales Recht überführt und den Button für alle Verträge unter seiner Zuständigkeit verpflichtend eingeführt. Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Die Regelung tritt am 19. Juni für in Deutschland abgeschlossene Verträge in Kraft. Andere EU-Länder müssen die Richtlinie zunächst in eigenes Recht umsetzen, bevor sie dort gilt. Ziel der Änderung ist es, digitale Kündigungen zu vereinfachen, ohne bestehende Verbraucherrechte einzuschränken.






