Neue Gebühren am Norderstedter Wertstoffhof ab 2026 in Kraft
Hans-Werner HövelNeue Gebühren am Norderstedter Wertstoffhof ab 2026 in Kraft
Dritte Ergänzungsverordnung zur Gebührenordnung für die Annahme von Abfällen am Wertstoffhof Friedrich-Ebert-Straße 76 in Norderstedt
(Gebührenordnung für den Wertstoffhof)
17. Dezember 2025
Der Rat der Stadt Norderstedt hat die Gebühren für den Wertstoffhof aktualisiert. Die Änderungen wurden am 16. Dezember 2025 beschlossen und betreffen Bürgerinnen und Bürger, die die Einrichtung in der Friedrich-Ebert-Straße 76 nutzen. Die neuen Sätze treten mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft.
Die dritte Änderung der Abfallentsorgungsgebührenverordnung wurde vom Stadtrat offiziell verabschiedet. Der Beschluss folgte nach Beratungen über die Anpassung der Kosten für die Dienstleistungen am Wertstoffhof.
Die überarbeiteten Regelungen gelten für alle Nutzer des Wertstoffhofs in der Friedrich-Ebert-Straße 76. Anwohner und Unternehmen sollten sich vor einem Besuch der Anlage ab Anfang 2026 über die neuen Gebühren informieren. Der Rat hat vorerst keine weiteren Änderungen angekündigt.