13 March 2026, 22:26

Niedersachsen vereinfacht Praxisbedarf: Einheitliche Medikamentenregelung ab Juli

Ein Arzt in lila Handschuhen spritzt einem Mann ein Vakzin mit einer Spritze in den Mund.

Niedersachsen vereinfacht Praxisbedarf: Einheitliche Medikamentenregelung ab Juli

Landweit einheitliche Vereinbarung für Praxisbedarf in Niedersachsen unterzeichnet

In Niedersachsen ist eine neue landesweite Vereinbarung für Praxisbedarfsmedikamente in Kraft getreten. Die Regelung, die ab dem 1. Juli gilt, ersetzt ein Flickwerk alter Verträge durch ein einheitliches, vereinfachtes Rahmenabkommen. Sie umfasst alle Apotheken, die Arztpraxen in der Region beliefern.

Der Landesapothekerverband (LAV) und die Krankenkassen haben die Vereinbarung nach langen Verhandlungen finalisiert. Die bisherigen Bestimmungen, die eigentlich bis Ende 2025 gelten sollten, wurden zugunsten dieses einheitlichen Vertrags vorzeitig aufgehoben. Eine Friedenspflicht sicherte während der Übergangsphase die kontinuierliche Versorgung.

Nach den neuen Konditionen erhalten Apotheken höhere Vergütungen für Impfstofflieferungen. Die Bezahlung beginnt bei 80 Cent pro Dosis und steigt auf einen Euro, sobald bestimmte Zielvorgaben erfüllt sind. Zudem führt der Vertrag standardisierte Prioritätsregeln für die Abgabe von Fertigarzneimitteln an den Praxisbedarf ein.

Die Vereinbarung gilt für alle Medikamente und Materialien, die in Behandlungen oder Notfällen zum Einsatz kommen – darunter auch Mehrfachpatienten-Packungen. Dadurch werden die Abläufe für Apotheken und Ärzte deutlich vereinfacht.

Das neue System reduziert den bürokratischen Aufwand, indem es zersplitterte Einzelverträge durch einen landesweit gültigen Rahmen ersetzt. Künftig gelten in Niedersachsen für alle Apotheken dieselben Regeln bei der Belieferung von Arztpraxen. Die Änderungen sollen die Effizienz steigern und eine faire, einheitliche Vergütung für Impfstofflieferungen gewährleisten.

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