Nürnberg bleibt vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus – doch der Streit geht weiter
Hans-Werner HövelNürnberg bleibt vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus – doch der Streit geht weiter
Die Stadt Nürnberg darf vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass die Mitgliedschaft nicht automatisch gegen die politische Neutralitätspflicht verstößt. Doch der Rechtsstreit mit der rechtspopulistischen AfD ist damit noch lange nicht beendet.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob das Bündnis die AfD unzulässig gezielt benachteiligt und ob Nürnbergs Engagement gegen die Regeln der staatlichen Neutralität in Wahlangelegenheiten verstößt. Der Konflikt begann 2022, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach gegen die Stadt klagte. Die Partei argumentierte, die Kritik des Bündnisses an der AfD verletze Nürnbergs Pflicht zur politischen Neutralität. Das Bayerische Verwaltungsgericht gab dieser Auffassung 2024 zunächst recht und urteilte, die öffentlichen Stellungnahmen des Bündnisses gegen die AfD stellten eine indirekte Einmischung in die demokratische Willensbildung dar.
Das Bündnis, dem 164 Kommunen und 358 zivilgesellschaftliche Organisationen angehören, hatte vor den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März eine Kampagne unter dem Motto "Demokratie. Keine Alternative! Ihre Stimme gegen Rechtsextremismus" durchgeführt. Es wird öffentlich gefördert, darunter mit jährlich 30.000 Euro von der Stadt Nürnberg und 10.000 Euro von der Metropolregion Nürnberg.
Nun muss das Bayerische Verwaltungsgericht den Fall erneut prüfen. Die Richter müssen klären, ob das primäre Ziel des Bündnisses darin besteht, die AfD in Wahlen gezielt zu benachteiligen, und ob Nürnberg dessen Handlungen steuert oder billigt. Die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab betonte, dass die Stadt nur zum Austritt gezwungen werden könne, wenn die Äußerungen des Bündnisses direkt Nürnberg zuzurechnen seien.
Da der Fall zur weiteren Prüfung zurückverwiesen wurde, zieht sich der Rechtsstreit weiter hin. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus – Nürnbergs langfristige Mitgliedschaft bleibt damit ungewiss. Das Urteil erlaubt der Stadt zwar vorläufig im Bündnis zu bleiben. Doch die Bedenken des Gerichts zur politischen Neutralität lassen die Zukunft Nürnbergs in dem Netzwerk weiter offen. Die nächsten Schritte hängen davon ab, wie das Bayerische Verwaltungsgericht die Rolle des Bündnisses und seine Verbindungen zur Kommunalpolitik bewertet.






