Polizeidirektorin in Niedersachsen wegen Strafvereitelung im Amt unter Ermittlung
Birgitt OttoPolizeidirektorin in Niedersachsen wegen Strafvereitelung im Amt unter Ermittlung
Eine Polizeidirektorin in Niedersachsen steht unter Ermittlung wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt nach einer Beschwerde wegen sexueller Belästigung. Nicola Simon, Leiterin des Polizeikommissariats Emsland/Grafschaft Bentheim, wird vorgeworfen, einem Beamten trotz dessen Entfernung von einer Veranstaltung das Weiterfeiern ermöglicht zu haben. Der Fall hat disziplinarische Maßnahmen ausgelöst und eine umfassendere Prüfung ihres Verhaltens zur Folge.
Der Vorfall ereignete sich bei einem privaten Boßeln-Turnier in Baccum, wo ein 37-jähriger Beamter aus Simons Dienststelle beschuldigt wird, eine Frau sexuell belästigt zu haben. Er wurde von der Veranstaltung verwiesen, doch Simon soll eingegriffen und ihm erlaubt haben, zu bleiben. Diese Entscheidung führte zu ihrer vorläufigen Suspendierung von den Dienstgeschäften, während die Ermittlungen laufen.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück prüft zwei getrennte Vorwürfe: Gegen den Beamten läuft ein Verfahren wegen sexueller Belästigung, während Simon wegen Strafvereitelung im Amt untersucht wird – ein Vorwurf, der mit Haft oder Geldstrafen geahndet werden kann. Zudem hat die Polizeidirektion Osnabrück ein Disziplinarverfahren eingeleitet, dessen mögliche Konsequenzen von einer Rüge bis hin zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis reichen.
Für das Polizeikommissariat ist dies nicht der erste Skandal. In den vergangenen Jahren war ein ehemaliger Kriminalhauptkommissar aufgefallen, weil er in privaten Chats rassistische und nationalsozialistisch verherrlichende Inhalte geteilt hatte. Die Dienststelle selbst äußert sich nicht zu den Vorwürfen und verweist alle Anfragen an die Polizeidirektion Osnabrück.
Simon ist bis auf Weiteres von ihrem Posten enthoben, während die Ermittlungen andauern. Das Ergebnis wird entscheiden, ob sie ihre Position behält oder mit weiteren Konsequenzen rechnen muss. Der Beamte, gegen den der Belästigungsvorwurf erhoben wurde, steht unterdessen unter separater juristischer Prüfung.







