Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung: Fast 1.000 Anträge seit November 2024
Hildegund LachmannSachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung: Fast 1.000 Anträge seit November 2024
Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert Änderung des rechtlichen Geschlechts
Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt die Änderung des rechtlichen Geschlechts ohne aufwendige Begutachtungen. Wie Behörden mitteilen, haben bereits 976 Personen ihre Eintragungen im vereinfachten Verfahren aktualisiert.
Der Fachverband der Standesämter begrüßt die Reform. Sigrun Quente, Landesvorsitzende des Verbands, bewertet die ersten Erfahrungen als "überwiegend positiv". Bisher gab es nur einen Verdachtsfall auf Missbrauch.
Die Mehrheit der Antragstellenden ist erwachsen. Allerdings betrafen rund 40 der 976 Änderungen Minderjährige, wie der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler angibt. Er ergänzte, dass es sich bei den meisten dieser Fälle um eine Änderung von weiblich zu männlich handelte.
Die Landesregierung bestätigte, dass lediglich vier Personen ihre Eintragung ein zweites Mal änderten. Nähere Details zu diesen Fällen wurden nicht bekannt gegeben.
Der Verband prüft nun mögliche Anpassungen des Gesetzes. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während einer Registrierung als Mann straffällig wurden, fünf Jahre warten müssen, bevor sie ihren Eintrag erneut ändern dürfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Geschlechtsanpassung in Sachsen-Anhalt deutlich vereinfacht. Mit fast tausend bearbeiteten Anträgen beobachten die Behörden weiterhin die Auswirkungen. In den kommenden Monaten könnten weitere Änderungen folgen, um spezifische Bedenken auszuräumen.






