19 April 2026, 10:20

Sachsen erhöht Beamtengehälter: CDU und SPD einigen sich auf stufenweise Anpassung

Plakat mit einem britischen Granitarbeiter vor einer Bergkulisse, Text: "Was unser freier Handel bedeutet - Britischer Granitarbeiter - Die faire Lohnklausel ist in Ordnung, aber ich will Arbeit."

Sachsen erhöht Beamtengehälter: CDU und SPD einigen sich auf stufenweise Anpassung

Beamte in Sachsen erhalten Gehaltserhöhung nach Einigung von CDU und SPD

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst Sachsens sollen nach einer Vereinbarung der regierenden CDU und SPD eine Gehaltsanpassung erhalten. Der Vorschlag orientiert sich am aktuellen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst und sieht sowohl Lohn- als auch Rentenanpassungen für die Mitarbeiter vor.

Die Erhöhung wird schrittweise umgesetzt: Zum 1. April 2026 steigen die Gehälter um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Es folgt eine weitere Anpassung um 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und schließlich eine letzte Erhöhung um 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Ankündigung der Koalition. Ralf Hron, stellvertretender Vorsitzender des DGB Sachsen, betonte die unverzichtbare Rolle der Beamten für die Aufrechterhaltung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.

Jan Löffler, haushaltspolitischer Sprecher der CDU, bezeichnete die Einigung als "ein ausgewogenes Ergebnis" und "eine Frage der Gerechtigkeit". Henning Homann, Fraktionsvorsitzender der SPD, ergänzte, die Maßnahme zeige Wertschätzung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

Auch andere Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben signalisiert, den aktuellen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst auf ihre Beamten zu übertragen.

Die stufenweisen Gehaltserhöhungen betreffen sowohl die Bezüge als auch die Pensionen der sächsischen Beamten. Weitere Länder haben ähnliche Schritte eingeleitet, um eine einheitlichere Vergütung im öffentlichen Sektor zu gewährleisten. Die Änderungen spiegeln die jüngsten Tarifvereinbarungen wider und sollen die Leistungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst würdigen.

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