21 December 2025, 20:25

Schleswig-Holstein führt landesweit Zuckersteuer ein

Nahaufnahme eines Ausweises mit amerikanischer Flagge und der Aufschrift "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Schleswig-Holstein führt landesweit Zuckersteuer ein

Schleswig-Holstein plant bundesweite Zuckersteuer

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) will im ersten Quartal des neuen Jahres eine Initiative zur Einführung einer bundesweiten Zuckersteuer starten.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat Pläne für eine bundesweite Zuckersteuer angekündigt. Der Vorschlag soll Anfang nächsten Jahres offiziell in den Bundesrat eingebracht werden. Günther begründet die Maßnahme mit der Notwendigkeit, gesundheitliche Folgen eines übermäßigen Zuckerkonsums zu bekämpfen.

Der Regierungschef verteidigte zudem ein neues Gesetz, das erweiterte Überprüfungen für Bewerber im öffentlichen Dienst vorsieht. Das Schleswig-Holsteinische Extremismusabwehrgesetz soll den öffentlichen Dienst schützen und das Vertrauen in staatliche Institutionen stärken.

Günthers Initiative für eine Zuckersteuer ist Teil einer umfassenderen Strategie, um gesundheitliche Risiken durch zu hohen Zuckerkonsum zu verringern. Er argumentiert, dass die gesellschaftlichen Kosten – von Fettleibigkeit bis zu Diabetes – ein staatliches Eingreifen rechtfertigen. Die Landesregierung wird ihren Entwurf im ersten Quartal 2025 vorlegen und dabei auf Bundesebene um Unterstützung werben.

Das kürzlich vorgestellte Extremismusabwehrgesetz schreibt strengere Sicherheitsüberprüfungen für Bewerber in öffentlichen Ämtern vor. Behördenvertreter betonen, dass das Gesetz verhindern soll, dass Extremisten Schlüsselpositionen besetzen. Günther bezeichnet die Regelung als unverzichtbar, um das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung zu wahren.

Die Bundesregierung aus SPD, CDU/CSU und FDP hat sich zu den Plänen für eine Zuckersteuer bisher nicht geäußert. Das Extremismusabwehrgesetz ist in Schleswig-Holstein bereits in Kraft getreten – Hintergrundprüfungen gehören nun zum Standardverfahren bei Einstellungen im öffentlichen Dienst.

Der Vorschlag für die Zuckersteuer wird Anfang 2025 weiterverfolgt und benötigt die Zustimmung des Bundesrats. Bei einer Verabschiedung wäre dies ein wichtiger Schritt zur bundesweiten Regulierung des Zuckerkonsums. Das Extremismusabwehrgesetz gilt hingegen bereits jetzt und setzt neue Maßstäbe für die Personalauswahl im Landesdienst.