10 February 2026, 18:22

Schleswig-Holstein lockert Düngeregeln – trotz hoher Nitratwerte im Grundwasser

Eine Karte von Europa mit verschiedenen Grüntönen, die unterschiedliche Regionen anzeigen, und dem Logo des Europäischen Umweltbüros in der oberen linken Ecke.

Schleswig-Holstein lockert Düngeregeln – trotz hoher Nitratwerte im Grundwasser

Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg hat eine Lockerung der Düngeregeln in Schleswig-Holstein vorgeschlagen. Die geplante Änderung würde es Landwirt:innen ermöglichen, Düngemittel auch auf leicht oder vorübergehend gefrorenen Böden auszubringen. Kritiker:innen warnen jedoch, dass dies die Nitratbelastung im Grundwasser und in Gewässern weiter verschärfen könnte – obwohl die Werte bereits jetzt die EU-Grenzwerte überschreiten.

Schleswig-Holstein kämpft mit schweren Problemen bei der Wasserverschmutzung. Mehr als die Hälfte der Grundwasservorkommen weist Nitratwerte oberhalb der sicheren Schwellen auf. Auch Küsten- und Binnengewässer sind durch übermäßigen Düngemitteleinsatz belastet, da Nährstoffe in Flüsse und Meere gespült werden.

Die aktuellen Vorschriften verbieten das Ausbringen von Dünger auf gefrorenem Boden. Die Regelung gilt dabei bereits dann, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt Frost auftritt – eine klare Definition, die Schlupflöcher verhindert. Das Ministerium möchte nun jedoch die Begriffsbestimmung von "gefroren" ändern und nur noch fest gefrorene Böden einbeziehen. Dadurch entsteht Unsicherheit, wie die Einhaltung der Regeln künftig überprüft werden soll.

Umweltverbände wie der BUND und der NABU lehnen die Pläne ab. Sie argumentieren, dass gefrorene Böden keine Nährstoffe aufnehmen können, was zu einem Abfluss in Gewässer führt. Der NABU Schleswig-Holstein hat sogar mit rechtlichen Schritten gedroht und die geplante Änderung als möglichen Verstoß gegen EU-Wasserschutzrichtlinien kritisiert.

Die bisherige Düngeverordnung hatte zeitweise vorgesehen, dass aufgetaute Böden tagsüber als "nicht gefroren" gelten konnten. Diese Auslegung wurde jedoch gestrichen, um strengere EU-Anforderungen zu erfüllen. Das Ministerium betont nun, dass eine Ausbringung nur unter strengen Auflagen erfolgen werde, um die Gewässerverschmutzung zu begrenzen.

Die geplante Regeländerung würde zwar die Vorgaben für Landwirt:innen erleichtern, birgt aber das Risiko einer weiteren Nitratbelastung. Sollte sie umgesetzt werden, könnte sie mit EU-Recht kollidieren und juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen. Die Zusicherung des Ministeriums, die Maßnahmen streng zu kontrollieren, dürfte Umweltbeeinträchtigungen möglicherweise nicht verhindern.