02 April 2026, 08:24

Schomacker verbessert Yachtversicherungen zur neuen Bootsaison ohne Prämienanstieg

Werbeplakat für die Traveler's Insurance Company of Hartford, Connecticut, mit Abbildungen von Booten, einer Brücke und Gebäuden sowie Texten, die Reiseversicherungsdienstleistungen anbieten.

Schomacker verbessert Yachtversicherungen zur neuen Bootsaison ohne Prämienanstieg

Hamburger Yachtversicherer Schomacker verbessert Skipper-Haftpflicht und Reiseabbruch-Policen zur neuen Bootsaison

Der in Hamburg ansässige Yachtversicherer Schomacker hat seine Skipper-Haftpflichtversicherung und Reiserücktrittsversicherung für die anstehende Bootsaison aufgewertet. Die Änderungen bringen Kunden einen erweiterten Versicherungsschutz und geringere Kosten – ohne dass die Prämien steigen.

Die aktualisierte Skipper-Haftpflicht deckt nun mehr Szenarien ab, in denen Versicherte ihre Reisen ohne Stornogebühren absagen können. Dazu zählen nun auch Fälle, in denen Prothesen oder Implantate sich lockern oder versagen. Zudem können Kunden jetzt einen Partner oder eine weitere vertraute Person in den Schutz der Reiserücktrittsversicherung mit aufnehmen.

Die Schlepphilfe wurde günstiger: Die Selbstbeteiligung sank von 2.500 Euro auf 1.300 Euro. Bei Charter-Schäden, die ein Boot für den nächsten Mieter unbrauchbar machen, entfällt die Selbstbeteiligung sogar vollständig. Bei Sachschäden im Rahmen der Skipper-Haftpflicht gibt es keine 150-Euro-Selbstbeteiligung mehr.

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Für Tierbesitzer bietet die Reiserücktrittsversicherung nun eine optionale Erweiterung an: Falls eine schwere Erkrankung oder der Tod eines Hundes oder Pferdes zur Absage einer Reise zwingt, übernimmt die Police die Kosten – gegen einen Aufschlag von einem Prozent der versicherten Schadenssumme.

Die Verbesserungen treten sofort in Kraft, ohne dass die Prämien für die erweiterten Leistungen steigen. Kunden profitieren von einem umfassenderen Schutz, geringeren Eigenanteilen und mehr Flexibilität bei Stornogründen. Die Änderungen gelten sowohl für die Skipper-Haftpflicht als auch für die Reiserücktrittsversicherung.

Quelle