Sixt feuert Mitarbeiter kurz vor Betriebsratsgründung – jetzt klagen sie zurück
Hildegund LachmannSixt feuert Mitarbeiter kurz vor Betriebsratsgründung – jetzt klagen sie zurück
Autovermieter Sixt entlässt drei Mitarbeiter, die einen Betriebsrat gründen wollten
Der Autovermieter Sixt hat drei Beschäftigte gekündigt, die sich für die Gründung eines Betriebsrats einsetzten. Die Entlassungen erfolgten nur wenige Tage vor einer geplanten Wahlversammlung. Der Schritt hat nun rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen: Die betroffenen Mitarbeiter und die Gewerkschaft Verdi wehren sich gegen die Entscheidungen des Unternehmens und haben Klage eingereicht.
Die drei Beschäftigten, die die Initiativen zur Einrichtung eines Betriebsrats vorangetrieben hatten, wurden ohne klare Begründung entlassen. Da ihre Kündigungen so kurz vor dem Wahltermin erfolgten, musste die Abstimmung abgesagt werden – schließlich waren sie weder wahlberechtigt noch konnten sie als Funktionäre fungieren.
Das Arbeitsgericht Düsseldorf entschied später, dass Sixt die Mitarbeiter wieder einstellen muss. Dennoch gelang es dem Unternehmen, die Bildung des Betriebsrats zu verhindern. Es ist nicht das erste Mal, dass Sixt mit solchen Vorwürfen konfrontiert wird: Ähnliche Fälle gab es bereits in Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart, wo das Unternehmen in der Vergangenheit Betriebsratsgründungen ablehnte.
Die entlassenen Mitarbeiter wollen nun vor dem Arbeitsgericht gegen ihre Kündigungen kämpfen und ihre Wiedereinstellung erzwingen. Unterdessen hat Verdi die Angelegenheit eskaliert und Strafanzeige gestellt. Die Gewerkschaft wirft dem regionalen Geschäftsführer von Sixt, Filialleitern und Gesellschaftern vor, die Arbeit von Betriebsräten behindert und demokratische Wahlen unterlaufen zu haben.
Sixt hat sich zu den laufenden Rechtsstreitigkeiten nicht weiter geäußert. Das Unternehmen betont, dass es den Mitarbeitern freistehe, selbst zu entscheiden, ob sie einen Betriebsrat wollen.
Der Fall zeigt die anhaltenden Spannungen zwischen Sixt und Beschäftigten, die nach Mitbestimmung streben. Mit anstehenden Gerichtsverfahren und eingereichten Strafanzeigen wird sich zeigen, ob die gekündigten Mitarbeiter ihre Jobs zurückerhalten. Bisher liegen keine offiziellen Schritte der Behörden in Schleswig-Holstein zu den Vorwürfen vor.






