18 June 2026, 20:15

Streit um Arbeitszeitreform: Mittelstandsbeauftragte wirft Regierung Vertragsbruch vor

Connemann kritisiert Entwurf zur Arbeitszeitreform scharf

Streit um Arbeitszeitreform: Mittelstandsbeauftragte wirft Regierung Vertragsbruch vor

Gitta Connemann, die Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand, hat einen durchgesickerten Entwurf für eine Reform der Arbeitszeitregelungen zurückgewiesen. Der vom Bundesarbeitsministerium stammende Entwurf schlägt vor, flexible wöchentliche Arbeitszeiten nur noch in Fällen zuzulassen, die durch Tarifverträge abgedeckt sind. Connemann argumentiert, dies würde die früheren Zusagen der Koalition zur Flexibilität brechen.

Im Koalitionsvertrag hatte sich die Regierung verpflichtet, die EU-Arbeitszeitrichtlinie umzusetzen, indem sie eine wöchentliche – und nicht tägliche – Höchstarbeitszeit vorsieht. Zudem wurde garantiert, dass vertrauensbasierte Arbeitszeiten ohne Zeiterfassung weiterhin möglich bleiben, solange das EU-Recht eingehalten wird. Die Richtlinie selbst verlangt von den Mitgliedstaaten, die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt auf 48 Stunden pro Siebentageszeitraum – inklusive Überstunden – über einen Bezugszeitraum von bis zu zwölf Monaten zu begrenzen.

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Der Koalitionsvertrag sah Gespräche mit den Sozialpartnern zur Umsetzung vor und versprach, Bürokratie bei der elektronischen Arbeitszeiterfassung auf ein Minimum zu beschränken. Der durchgesickerte Entwurf jedoch begrenzt die flexiblen wöchentlichen Obergrenzen auf tarifvertraglich geregelte Fälle – was Connemann als Bruch des Koalitionsvertrags bezeichnete.

Sie warnte, dass der Ausschluss von Millionen Beschäftigten und Mittelständlern von der versprochenen Flexibilität „wirtschaftlich verfehlt und politisch nicht tragbar“ wäre. Zudem mahnte Connemann, dass die geplanten Regelungen eine neue Bürokratiewelle auslösen könnten.

Der Entwurf hat Widerstand hervorgerufen, da er die ursprünglichen Pläne der Koalition untergräbt. Er droht, Unternehmen – insbesondere dem Mittelstand – strengere Auflagen aufzuerlegen. Die Regierung steht nun vor der Herausforderung, diese Bedenken zu berücksichtigen und gleichzeitig die EU-Vorgaben einzuhalten.

Quelle