06 June 2026, 22:19

Streit um Paragraf 188: Soll die Beleidigung von Politikern strafbar bleiben?

Koalition streitet über Abschaffung des §188

Streit um Paragraf 188: Soll die Beleidigung von Politikern strafbar bleiben?

Die Debatte über den umstrittenen Paragrafen 188 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) verschärft sich im Vorfeld der Justizministerkonferenz in Hamburg. Das Gesetz, das Beleidigungen gegen Politiker unter Strafe stellt, stößt bei Abgeordneten aller Parteien auf sowohl Zustimmung als auch heftige Kritik.

An Fahrt gewonnen hat die Diskussion, nachdem ein Gericht eine Person zu einer Geldstrafe verurteilt hatte, weil sie den CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte – ein abwertender Begriff, der Unehrlichkeit unterstellt. Die Ermittlungsverfahren nach Paragraf 188 haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen: von 2.600 Fällen im Jahr 2025 auf zuletzt 4.500.

Innerhalb der CDU sind die Meinungen gespalten. Günter Krings zeigt sich zwar offen für eine Abschaffung des Paragrafen 188, lehnt aber eine Milderung der Strafen für allgemeine Beleidigungen nach Paragraf 185 ab. Stattdessen schlägt er vor, verschärfte Strafen auf ein breiteres Spektrum von Straftaten auszuweiten. Constanze Geiert hingegen plädiert dafür, Paragraf 188 entweder komplett abzuschaffen oder seinen Anwendungsbereich einzugrenzen – verbunden mit Reformen bei Paragraf 185.

Die SPD lehnt eine Streichung des Gesetzes kategorisch ab. Kathrin Wahlmann besteht darauf, die bestehende Regelung beizubehalten. Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge argumentiert, Paragraf 188 sei unverzichtbar, um Kommunalpolitiker und Bürgermeister zu schützen – besonders angesichts der wachsenden Bedrohungen gegen Amtsträger.

Auf der anderen Seite spricht sich Erik Marquardt von den Grünen für eine Abschaffung des Paragrafen 188 aus. Zwar betont er die Notwendigkeit, Politiker vor Gewalt und Drohungen zu schützen, doch gehe das Gesetz seiner Meinung nach zu weit, indem es verbale Beleidigungen kriminalisiere.

Die anstehende Justizministerkonferenz in Hamburg wird nun über die Zukunft des Paragrafen 188 entscheiden. Eventuelle Änderungen könnten die Handhabung von Beleidigungen gegen Politiker in Deutschland grundlegend verändern – mit möglichen Folgen für die Meinungsfreiheit und den öffentlichen Diskurs.

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