Verfassungsgericht rügt Bayerns Gesundheitsministerium wegen Masken-Affäre
Birgitt OttoGericht kritisiert Regierungsinformationen während der Corona-Krise - Verfassungsgericht rügt Bayerns Gesundheitsministerium wegen Masken-Affäre
Bayerischer Verfassungsgerichtshof urteilt gegen Gesundheitsministerium in Sachen Corona-Maskenbeschaffung
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Landesgesundheitsministerium wegen der Behandlung parlamentarischer Anfragen während der Covid-19-Pandemie verurteilt. Das am 21. Januar 2026 verkündete Urteil stellt fest, dass das Ministerium Anfragen des SPD-Abgeordneten Florian von Brunn nicht ordnungsgemäß beantwortet hat. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen unbeantwortete Fragen zu Maskenkäufen aus dem frühen Jahr 2021.
Der Streit begann im März 2021, als von Brunn detaillierte Fragen zur Beschaffung von Schutzmasken einreichte. Er erkundigte sich, welche Regierungsvertreter in die Verhandlungen mit Lieferanten wie EMIX, Aesculap Contor und Lomotex GmbH eingebunden waren. Zudem forderte er Informationen zur geprüften Wirksamkeit von FFP2-Masken bestimmter Hersteller an.
Das Ministerium verweigerte umfassende Antworten mit der Begründung, zeitliche Engpässe und administrative Belastungen ließen eine detaillierte Auskunft nicht zu. Eine Frage zur nachgewiesenen Schutzwirkung der FFP2-Masken blieb sogar gänzlich unbeantwortet – ohne jede Erklärung. Die Landesregierung wies von Brunns spätere Klage mit dem Argument ab, er habe kein berechtigtes Interesse an den Informationen. Das Gericht wies diese Position zurück.
Die Richter urteilten, die Antworten des Ministeriums entsprächen nicht den verfassungsrechtlichen Transparenzanforderungen. Besonders kritisierten sie, dass nicht offenlegt wurde, welche Beamten über die Maskengeschäfte informiert waren – ein zentraler Punkt von von Brunns Anfrage. Der Abgeordnete begrüßte das Urteil als Sieg der parlamentarischen Kontrolle. Die Regierung müsse zur Rechenschaft gezogen werden und dürfe Informationen nicht einfach aus Bequemlichkeit vorenthalten, betonte er.
Das Urteil zwingt das Gesundheitsministerium nun, die offenen Fragen zur Maskenbeschaffung in der Pandemie zu klären. Gleichzeitig stärkt es das Recht der Abgeordneten auf vollständige und zeitnahe Antworten auf parlamentarische Anfragen. Sanktionen gegen das Ministerium sieht das Urteil jedoch nicht vor.