18 December 2025, 10:53

Zoll deckt 15 Verdachtsfälle bei Mindestlohn-Kontrollen in Gastronomie auf

Eine Gruppe von Menschen sitzt an einem Tisch mit Lebensmitteln, mit einer Glastür in der Mitte, wahrscheinlich in einem Hotel.

Zoll deckt 15 Verdachtsfälle bei Mindestlohn-Kontrollen in Gastronomie auf

HZA-IZ: Bundesweite Schwerpunktkontrollen gegen Schwarzarbeit – Zoll prüft Gastronomie und Tourismus

Hauptzollamt Itzehoe – Itzehoe – 19.09.2025Zollbeamte kontrollieren acht Betriebe in Steinburg und Schleswig-Flensburg ✚ Weiterlesen

Zollfahnder haben in Schleswig-Holsteins Hotel- und Gastronomiebranche gezielte Kontrollen durchgeführt. Acht Betriebe in den Kreisen Steinburg und Schleswig-Flensburg wurden auf die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften und Sozialabgaben überprüft. Die Aktion ist Teil einer bundesweiten Offensive gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit.

Die Branche steht besonders im Fokus, da sie in der Vergangenheit wiederholt durch Verstöße aufgefallen ist. Im Mittelpunkt der Überprüfungen stand die Frage, ob Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn zahlten, ihre Sozialversicherungspflichten erfüllten und keine unerlaubten Beschäftigungsverhältnisse eingingen.

Zwischen November 2024 und Anfang 2025 besuchten Zollteams fünf Betriebe in Steinburg und drei in Schleswig-Flensburg. Darunter befanden sich Hotels, Cafés, eine Pizzeria sowie ein mobiler Imbissstand. Insgesamt wurden 64 Beschäftigte befragt – dabei deckten die Beamten fünfzehn Verdachtsfälle auf, die nun vertieft geprüft werden.

Die Kontrollen erfolgten sowohl stichprobenartig als auch risikobasiert. Teilweise wurden sämtliche Personalunterlagen vollständig überprüft, in anderen Fällen wurden Mitarbeiterdaten mit Lohnabrechnungen und Finanzaufzeichnungen abgeglichen. Zudem kontrollierte der Zoll, ob Beschäftigte undeclarierte Sozialleistungen bezogen oder unter dem gesetzlichen Mindestlohn entlohnt wurden.

In der Hotel- und Gastronomiebranche Schleswig-Holsteins gilt aufgrund von Tarifverträgen ein branchenweiter Mindestlohn von 14,97 Euro pro Stunde – deutlich über dem bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro. Die Behörden betonten, dass solche Kontrollen dem Schutz fairen Wettbewerbs und der Sicherung von Staatseinnahmen dienten. Regelmäßige Großkontrollen mit zusätzlichem Personal sind insbesondere in Branchen mit hoher Verstoßquote geplant.

Der Zoll unterstrich, dass die Durchsetzung der Regeln für alle Betriebe gleiche Wettbewerbsbedingungen schafft. Durch die gezielte Überprüfung risikoreicher Sektoren sollen Lohnbetrug, illegale Beschäftigung und der Missbrauch von Sozialleistungen verhindert werden.

Bei den aktuellen Kontrollen ergaben sich fünfzehn mögliche Verstöße, die nun weiter untersucht werden. Die Behörden kündigten an, die Hotel- und Gastronomiebranche weiterhin im Blick zu behalten, um die Einhaltung von Lohnvorschriften und Sozialabgaben durchzusetzen. Betrieben, die gegen die Regeln verstoßen, drohen Sanktionen, während Beschäftigte Nachzahlungen von Löhnen oder Leistungen erhalten könnten.