22 April 2026, 20:25

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller ein

Titelseite einer deutschen Zeitung vom 13. November 1939, betitelt 'Weitpreubliche Zeitung', mit einer Gruppe von Menschen in traditioneller deutscher Kleidung in einer feierlichen Umgebung.

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller ein

Strafverfahren gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, nach Berichterstattung über Aktivist Hamado Dipama eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat die Ermittlungen gegen Jonas Müller, den Betreiber des ÖRR-Blogs, fallen lassen, nachdem dieser über den Aktivisten Hamado Dipama berichtet hatte. Die Behörde bestätigte, dass Müllers Tweets sachlich richtig und nicht ehrverletzend gewesen seien. Müller bezeichnete die Untersuchung als emotional belastend und wies auf die Herausforderungen hin, vor denen kleinere Medien stehen, wenn sie mit rechtlichen Schritten konfrontiert werden.

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Im Mittelpunkt des Falls stand Müllers Berichterstattung über Dipamas Aktivitäten in sozialen Medien. Der ÖRR-Blog hatte darauf hingewiesen, dass Dipama mit einem Instagram-Beitrag interagiert hatte, in dem weiße Menschen als "Neandertaler" bezeichnet wurden – ein Begriff, der später geändert wurde. Dipama war 2002 als Gegner des damaligen burkinischen Präsidenten Blaise Compaoré aus Burkina Faso geflohen und lobt seitdem den aktuellen Machthaber des Landes, Ibrahim Traoré.

Müller hatte zudem Fragen zu Dipamas Flüchtlingsstatus aufgeworfen und angedeutet, dieser könnte hinfällig werden, falls der Aktivist 2025 nach Burkina Faso zurückkehre. Unabhängig von diesem Fall hat Dipama bereits Verleumdungsklagen gegen das Magazin Cicero und das Nachrichtenportal Apollo eingereicht.

Die Einstellung des Verfahrens kam für Müller als Erleichterung. Er begrüßte das Ergebnis und betonte, damit einen Gerichtsprozess vermeiden zu können. Gleichzeitig kritisierte er die finanzielle Belastung für Angeklagte, die sich gegen seiner Meinung nach unbegründete juristische Drohungen verteidigen müssten.

Mit dem Abschluss des Falls kann Müller seine Arbeit nun ohne weiteren rechtlichen Druck fortsetzen. Die Entscheidung setzt ein Zeichen für faktenbasierte Berichterstattung über Personen des öffentlichen Lebens, doch bleiben Bedenken hinsichtlich der Kosten für die Abwehr von Verleumdungsklagen bestehen. Dipamas weitere rechtliche Auseinandersetzungen mit anderen Medien laufen derweil unabhängig davon weiter.

Quelle